Allgemeines:
Alle Lieferungen, Dienst-, Werk- und Werklieferungsleistungen von Thomas Meisenhelder unterliegen diesen Bedingungen. Der Auftraggeber erkennt durch den Vertragsabschluss bzw. die Aufgabe von Bestellungen ausdrücklich an, dass ausschließlich diese Bedingungen Vertragsbestandteil sind. Etwaige, entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers sind nur und insoweit verbindlich, wenn diese vor Vertragsschluss schriftlich vereinbart wurden. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen oder Absprachen gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von Thomas Meisenhelder schriftlich bestätigt worden sind.
Angebot / Beauftragung
Angebote von Thomas Meisenhelder sind - wenn im Angebot nichts anderes genannt wurde- bis zum Vertragsabschluss frei bleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Beauftragung des Angebotes durch den Auftraggeber sowie die terminliche Vereinbarung der Ausführung oder den Beginn der Ausführung durch Thomas Meisenhelder zustande. Erteilt der Auftraggeber den Auftrag mündlich oder per Handschlag, so kommt dieser unter Zugrundelegung des Angebotes sowie mit der terminlichen Festlegung der Durchführung oder den Beginn der Ausführung durch Thomas Meisenhelder zustande.
Preise
Für jeden Vertragsabschluss gelten die zum Vertragsschluss jeweils gültigen Preise. Thomas Meisenhelder behält sich das Recht der Preisanpassung bei Mehraufwand vor. Gleichzeitig verpflichtet sich Thomas Meisenhelder mit dem Auftraggeber vor Ausführung des Mehraufwandes, diesen, zu besprechen und sich die Genehmigung des Auftraggebers einzuholen.
Einweisung:
Bevor Thomas Meisenhelder mit den Arbeiten beginnt hat der Auftraggeber auf Besonderheiten und besonders zu schützende Einrichtungen auf dem Grundstück und im angekündigten Bereich der Arbeiten, sowie auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen. Erfolgt eine Einweisung - gleich aus welchen Gründen - nicht, so kann der Auftraggeber bei eventuellen Schäden, die auf die mangelnde Unterrichtung zurückzuführen sind, Thomas Meisenhelder nicht schadensersatzpflichtig machen.
Leistungen Thomas Meisenhelder:
Thomas Meisenhelder wird die im Angebot bzw. Auftrag festgehaltenen
Dienstleistungen fach- und sachgerecht durchführen. Abweichungen von den
Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte
Dienstleistungsumfang und -Standard gewahrt bleibt.
Thomas Meisenhelder
verpflichtet sich -soweit notwendig -, seinen Arbeitsbereich gegen unbefugtes
Betreten abzusichern und ggf. auf Gefahren die von seine Arbeiten ausgehen
hinzuweisen.
Thomas Meisenhelder behält sich das Recht vor, andere
Unternehmen (Fremdunternehmen) mit den auszuführenden Arbeiten zu beauftragen
oder mit Fremdunternehmen zusammen den angenommen Auftrag abzuarbeiten.
Leistungen des Auftraggebers :
Der Auftraggeber stellt -soweit notwendig und möglich-, Thomas Meisenhelder Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen in dem für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang kostenlos zur Verfügung. Die Einholung von behördlichen Genehmigungen sowie die Einholung von Genehmigungen für notwendige Absperrmaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum obliegt grundsätzlich dem Auftraggeber. Wünscht der Auftraggeber, dass die Genehmigungen von Thomas Meisenhelder eingeholt werden, ist dies im Auftrag schriftlich festzuhalten. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. Wünscht der Auftraggeber, dass Behördlich angeordnete Absperrmaßnahmen von Thomas Meisenhelder errichtet werden, ist dies im Auftrag schriftlich festzuhalten. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. Thomas Meisenhelder prüft bei Auftragsannahme und -ausführung das Vorliegen notwendiger Genehmigungen nicht, wenn die Beibringung dieser nicht Bestandteil unseres Auftrages ist. Sämtliche Kosten und Bußgelder aus nicht vorliegenden Genehmigungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verpflichtet Thomas Meisenhelder vor Beginn der Arbeiten auf eventuell vorhandene Versorgungsleitungen und Gefahrenquellen wie Fundamente im Boden, Steine, Bauschutt etc. hinweisen. Beschädigungen von nicht bekannten Leitungen, Einrichtungen und Bauten oder Beschädigungen von Maschinen und Geräte durch nicht im Vorfeld bekannt gegebenen Gefahrenquellen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Abnahme der Leistung:
Der Auftraggeber hat die Leistungen von Thomas Meisenhelder nach deren Beendigung noch am selben Tag zu besichtigen und die ordnungsgemäße Ausführung zu bestätigen. Verzichtet der Auftraggeber auf die Besichtigung und Bestätigung oder unterbleibt diese aus Gründen, die Thomas Meisenhelder nicht zu vertreten hat, so gelten die Leistungen als vertragsgerecht ausgeführt. Die Arbeiten von Thomas Meisenhelder werden dann als vertragsgerecht durchgeführt anerkannt, wenn der Auftraggeber nach Beendigung der Arbeiten entgegen der ihn treffenden Besichtigung- und Bestätigungspflicht, nicht innerhalb von 3 Werktagen Einwendungen erhebt.
Reklamationen:
Reklamationen und Nachbesserungen sind sofort anzuzeigen. Rechnungskürzungen ohne vorangegangene ordnungsgemäße Reklamation und Aufforderung zur Behebung der Mängel bzw. Einräumung einer Nachbesserung innerhalb einer hierfür gesetzten, angemessenen Frist, dürfen vom Auftraggeber nicht vorgenommen werden.
Vergütung:
Zahlungen sind sofort nach Beendigung und Abnahme der Leistung zu begleichen. Wird bei Beauftragung die Bezahlung der Leistungen mittels Banküberweisung vereinbart hat diese innerhalb von 14 Werktagen auf das Konto von Thomas Meisenhelder ohne Abzug zu erfolgen. Auftraggeber die im Namen von Dritten, z.B. Eigentümer Gemeinschaften, handeln, haften persönlich für die Zahlungsverpflichtungen aus den erteilten Aufträgen. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist Thomas Meisenhelder berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen.
Haftung:
Die Haftung für nachweislich durch Thomas Meisenhelder im Rahmen der
erbrachten Leistungen verursachte Schäden wird auf die Deckung entsprechend den
Bedingungen unseres Haftpflichtversicherung-Vertrages dem Grunde und der Höhe
nach beschränkt. Thomas Meisenhelder haftet nicht für Schäden, die an Pflanzen,
Liegenschaften und Einfriedungen die sich unterhalb des Ausdehnungsbereiches der
Baumkrone des zu fällenden Baumes, bzw. in unmittelbarer Nähe des
Arbeitsbereiches bei der Baumfälluung und Wurzelfräsung/Wurzelentfernung und
andere Arbeiten stehen und nicht durch die beauftragte Leistung selber geschützt
werden können.
Die Sicherung bzw. Entfernung dieser Güter obliegt dem
Auftraggeber. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz wegen unmittelbarer,
mittelbarer oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen:
Die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. An ihre Stelle tritt die gesetzliche zulässige Regelung, die dem Sinn und Zweck des wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für einzelne Teile der Bestimmung oder im Falle einer ergänzungsbedürftigen Lücke. Gerichtsstand ist Besigheim. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Sonderregelungen vereinbart sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Dienstleistungs- und Werkvertragsrechts.